Umsatzsteuer Archive – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

16. Juni 2026

Geplante Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Um die anhaltende Teuerung im Lebensmittelbereich abzufedern, plant die Bundesregierung eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf bestimmte Grundnahrungsmittel. Der Steuersatz soll von derzeit 10 % auf 4,9 % reduziert werden. Die Maßnahme soll Haushalte spürbar entlasten und sicherstellen, dass Preisreduktionen tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommen.

Welche Produkte sollen begünstigt werden?

Die Auswahl der betroffenen Lebensmittel erfolgt anhand der Kombinierten Nomenklatur (KN). Nur die Lieferung und Einfuhr dieser Waren soll dem neuen Steuersatz unterliegen – Gastronomieumsätze sind ausdrücklich ausgenommen.

Die begünstigten Nahrungsmittel werden mittels Kombinierter Nomenklatur abgegrenzt und in der Anlage 3 zum UStG aufgelistet.

Auch verpackte oder in Behältnissen gelieferte Waren sollen weiterhin begünstigt bleiben.

Nicht umfasst sind Lebensmittelkombinationen oder verarbeitete Produkte, die nicht ausschließlich unter die genannten KN‑Positionen fallen – etwa Wurstsemmeln, Kakaogetränke oder andere zusammengesetzte Lebensmittel. Für diese bleibt es beim regulären Steuersatz von 10 %.

Durch die Einführung des neuen Steuersatzes müssen Registrierkassen und Buchhaltungssysteme entsprechend angepasst werden. Da das Inkrafttreten der Maßnahme bereits mit 01.07.2026 geplant ist, bitten wir Sie, rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Registrierkassenhersteller aufzunehmen.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung –  Ihre Ansprechpartner!

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