#näherdran
Rückwirkende Anpassung der Größenklassen gem. § 221 UGB
EU-weit wurden aufgrund der hohen Inflation rückwirkend mit 01. Jänner 2024 die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils...
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#näherdran
EU-weit wurden aufgrund der hohen Inflation rückwirkend mit 01. Jänner 2024 die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils...
Weiterlesen#näherdran
Durch das Progressionsabgeltungsgesetz wurde mit Wirkung 01.01.2025 der Grenzbetrag für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung auf brutto EUR 55.000 erhöht....
Weiterlesen#personalwesen
Eine Rückerstattung von Ausbildungskosten setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet wird. Der OGH entschied,...
Weiterlesen#personalwesen
Die kürzlich erfolgte gesetzliche Klarstellung hebt hervor, dass der Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz (BBG) nicht ausreicht, um im Sinne...
Weiterlesen#personalwesen
Entscheidung des OLG Wien zum Entgeltfortzahlungsanspruch im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung.
Weiterlesen#gastronomie
Kürzlich wurde der neu ausverhandelte Kollektivvertrag für die Hotellerie und die Gastronomie veröffentlicht. Es handelt sich dabei nunmehr um...
Weiterlesen#betriebspruefung
Die Vermeidung von Fehlern in der Buchhaltung ist entscheidend, um Betriebsprüfungen erfolgreich zu bestehen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden....
Weiterlesen#betriebspruefung
Eine Betriebsprüfung ist ein komplexer und oft nervenaufreibender Prozess, der jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung erfolgreich gemeistert...
Weiterlesen#zahleninnovativ
Die steuerliche Behandlung von Repräsentationsaufwendungen ist für Unternehmen von hoher praktischer Bedeutung. Besonders Bewirtungsaufwendungen werfen häufig Fragen auf und...
Weiterlesen#elektromobilität
Neue Entscheidung des VwGH zum Thema Gratisstrombezugsrechts bei Elektro-PKW.
Weiterlesen#forstwirtschaft
Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften gelten als Einkünfte aus Kapitalüberlassung und unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt).
Weiterlesen#immoest
VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung in der ImmoESt bis maximal 1.000 m²
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