Teilnahme an Laufveranstaltungen: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte für Arbeitgeber
Die Teilnahme an organisierten Laufveranstaltungen wie Marathons, Business Runs oder Frauenläufen erfreut sich bei Unternehmen zunehmender Beliebtheit. Neben dem positiven Effekt auf die Gesundheitsförderung stehen dabei auch Teambuilding und Mitarbeitermotivation im Fokus. Für Arbeitgeber stellt sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage, wie Startgelder und Laufshirts steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind.
Laufveranstaltungen als Betriebsveranstaltung
Grundsätzlich kann die Teilnahme an Lauf-Events als Betriebsveranstaltung qualifiziert werden, sofern sie allen Mitarbeitenden oder klar definierten Mitarbeitergruppen offensteht.
Startgelder: Steuer- und SV-frei bis 365 Euro
Übernimmt der Arbeitgeber die Startgebühren, liegt zwar ein geldwerter Vorteil vor, dieser bleibt jedoch bis zu einem Betrag von 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in steuer- und beitragsfrei.
Laufshirts: Die Nutzung ist entscheidend
Die steuerliche Behandlung von Laufshirts hängt maßgeblich davon ab, ob diese privat getragen werden können:
- Privat nutzbare T-Shirts (z. B. mit dezentem Logo):
gelten als Sachzuwendung und sind bis zu 186 Euro pro Jahr und Person steuerfrei. - Nicht privat tragbare T-Shirts (z. B. mit großflächigem Branding):
stellen keinen geldwerten Vorteil dar und sind daher voll steuer- und beitragsfrei, ohne Anrechnung auf den 186-Euro-Freibetrag.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!
Quelle: ÖGK Newsletter Nr. 2/Februar 2026