Finanzamt fordert LK-Grundbetrag nach – Irritation durch „Mahnung“ – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

22. Juni 2026

Finanzamt fordert LK-Grundbetrag nach – Irritation durch „Mahnung“

Bettina Hopfgartner

Bei der Quartalsvorschreibung für den Zeitraum April bis Juni 2026 wurde der Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage in Höhe von 49 Euro vom Finanzamt irrtümlich nicht vorgeschrieben. Ursache war offenbar ein datentechnischer Fehler seitens der Finanzverwaltung.

Inzwischen wurde dieser Fehler korrigiert: Der fehlende Grundbetrag wurde nachträglich vorgeschrieben. Die Verständigung darüber erfolgte jedoch in Form einer „Mahnung“, obwohl der Betrag zuvor nicht zur Zahlung vorgeschrieben worden war. Dies hat bei vielen Betroffenen verständlicherweise zu Verunsicherung geführt.

Auch seitens der Landwirtschaftskammer Kärnten wurde diese Vorgehensweise kritisiert, insbesondere die gewählte Form der Einforderung.

Wir empfehlen dennoch, die Vorschreibung des Finanzamtes zu beachten und den offenen Grundbetrag fristgerecht zu entrichten, um mögliche Einbringungsmaßnahmen zu vermeiden.

Bei Fragen zur konkreten Vorschreibung oder zur weiteren Vorgehensweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unterstützend zur Seite.

Quelle: https://ktn.lko.at/finanzamt-mahnt-lk-grundbetrag-ein+2400+4433441

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