Hinweise & Sicherheit Archive – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

24. März 2026

Phishing-Mails im Namen der Statistik Austria im Umlauf

Raphaela Gottole-Happe, MSc

Derzeit kursiert eine gefälschte E-Mail, die vorgibt, von Statistik Austria zu stammen. Darin werden Unternehmen aufgefordert, sensible Finanz- und Geschäftsdaten zu übermitteln, darunter Listen ausländischer Geschäftspartner, Beträge offener Forderungen oder Zahlungsfristen. Es ist davon auszugehen, dass die Daten von Kriminellen für Betrugsversuche oder gefälschte Geldforderungen missbraucht werden sollen.

Die Nachricht erweckt den Anschein einer offiziellen Anfrage einer statistischen Erhebung in Zusammenarbeit mit Eurostat. Im Detail enthält sie:

  • ein professionell wirkendes Logo,
  • vermeintliche rechtliche Hinweise,
  • eine allgemein gehaltene Aufforderung zur Übermittlung sensibler Finanzdaten,
  • eine sehr kurze Frist zur Rückmeldung,
  • zwei beigefügte Excel-Dateien zur Eingabe der geforderten Informationen.

Die Angesprochenen sollen insbesondere eine Übersicht über ausländische Geschäftspartner mit Forderungen oder Verbindlichkeiten über 50.000 Euro erstellen und diese zurücksenden.

Warum ist die E-Mail gefährlich?

Unabhängig davon, dass die Anfrage fingiert ist, lässt der Inhalt darauf schließen, dass Kriminelle versuchen könnten:

  • in Ihrem Namen Forderungen an Geschäftspartner zu stellen, oder
  • umgekehrt falsche Zahlungsaufforderungen an Ihr Unternehmen zu senden.

E-Mails, die überraschend nach vertraulichen Unternehmensdaten fragen, sind grundsätzlich hochgradig verdächtig.

Woran Sie Phishing-Nachrichten erkennen

1. Absenderadresse prüfen
Offizielle E-Mail-Adressen von Statistik Austria enden ausschließlich auf @statistik.gv.at. Abweichungen sind ein klares Warnsignal.

2. Fehlende persönliche Anrede
Phishing-Mails verwenden häufig allgemeine Formulierungen wie „Sehr geehrte Damen und Herren“.

3. Ungewöhnliche oder überraschende Aufforderungen
Behörden fordern keine sensiblen Daten per E-Mail an – erst recht nicht in Excel-Dateien.

4. Zeitdruck, Drohungen oder künstlicher Stress
Kurze Fristen sollen Empfänger zur vorschnellen Reaktion verleiten.

5. Im Zweifel: Offiziell nachfragen
Nutzen Sie ausschließlich die Kontaktmöglichkeiten der offiziellen Website einer Organisation, um die Echtheit einer Anfrage zu prüfen.

Was tun, wenn Sie bereits geantwortet haben?

Sollten Sie die geforderten Daten bereits übermittelt haben, empfiehlt es sich dringend:

  • besondere Vorsicht bei eingehenden E-Mails zu wahren, vor allem bei unerwarteten Geldforderungen,
  • Ihre betroffenen Geschäftspartner proaktiv zu informieren und zu warnen, da auch diese Ziel weiterer Betrugsversuche werden könnten.

Je früher Beteiligte Bescheid wissen, desto besser lassen sich mögliche Schäden verhindern.

Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung verdächtiger Nachrichten benötigen oder Fragen zum sicheren Umgang mit Unternehmensdaten haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Quelle: www.watchlist-internet.at

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28. Januar 2026

BMF warnt vor betrügerischen E-Mail-Nachrichten mit gefälschten Bescheiden

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Internetbetrüger versuchen derzeit vermehrt, Privatpersonen und Unternehmen mit gefälschten Zahlungserinnerungen unter Druck zu setzen. Ziel dieser Betrugsmaschen ist es, Empfängerinnen und Empfänger zur Überweisung von Geldbeträgen auf ausländische Konten zu bewegen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt erneut vor einer steigenden Zahl solcher E-Mail-Nachrichten, die im Namen des Ministeriums versendet werden.

Gefälschte Bescheide als Druckmittel

In den betrügerischen Nachrichten wird behauptet, dass offene Zahlungen zu leisten seien. Die E-Mails enthalten meist eine angebliche Zahlungserinnerung im Anhang, die optisch echten BMF-Dokumenten nachempfunden ist. Täter geben sich in diesen Fällen als offizielle Stellen der österreichischen Finanzverwaltung aus und versuchen, durch seriös wirkende Formulierungen und nachgeahmte Behördenlayouts Vertrauen zu erzeugen.

Das BMF betont klar, dass es sich bei solchen Nachrichten um Fälschungen handelt und weder die E-Mails noch die Anhänge von der Finanzverwaltung stammen.

Wie echte Informationen des BMF zugestellt werden

Offizielle Verständigungen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden. Diese werden entweder per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt.
Das BMF fordert niemals persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen per E-Mail an.

Informationen zur Amtssignatur und deren Überprüfung stellt das Ministerium auf seiner Website bereit.

So erkennen Sie betrügerische Nachrichten

Wenn Sie E-Mails mit ähnlichen Inhalten erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch. Beachten Sie daher unbedingt folgende Hinweise:

  • Folgen Sie in keinem Fall den Anweisungen in der Nachricht.
  • Öffnen Sie keine Links und keine beigefügten Dateien.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt.
  • Löschen Sie die Nachricht sofort.

Internetbetrüger arbeiten zunehmend mit professionell gestalteten E-Mails und Dokumenten, die offiziellen Schreiben der Finanzverwaltung täuschend ähnlich sehen. Betroffen sind oft Nachrichten, die vorgeben, von folgenden Stellen zu stammen:

  • Bundesministerium für Finanzen
  • Finanzamt Österreich
  • Zollamt Österreich
  • FinanzOnline

Zu den häufigsten Betrugsmaschen zählen angebliche:

  • Steuerrückzahlungen
  • offene Forderungen oder drohende Pfändungen
  • sicherheitsrelevante Meldungen zu FinanzOnline
  • Aktualisierungspflichten
  • Angaben zu Krypto-Vermögen

Weitere Informationen

Aktuelle Warnmeldungen und Beispiele betrügerischer Nachrichten finden Sie auf der unabhängigen Informationsplattform Watchlist Internet.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung –  Ihre Ansprechpartner!

 

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/jaenner-2026/email-phishing.html

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26. September 2024

Wenn das Finanzamt anklopft – Ablauf einer Betriebsprüfung inkl. Tipps

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Eine Betriebsprüfung ist ein umfassendes Verfahren, das durch das Finanzamt durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Diese Prüfung dient dazu, die Richtigkeit der Steuererklärungen sowie die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen. Eine Betriebsprüfung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren, kann jedoch bei Verdachtsfällen auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Im Folgenden wird der Ablauf einer solchen Prüfung detailliert erläutert.

 

Vorbereitung und Ankündigung

Eine Betriebsprüfung wird meist im Voraus angekündigt, entweder schriftlich oder telefonisch. Wenn das Finanzamt der Ansicht ist, dass durch die Ankündigung die Prüfung vereitelt werden kann, darf die vorherige Mitteilung entfallen. Die Ankündigung erfolgt jedoch in der Regel mindestens eine Woche vor dem eigentlichen Prüfungsbeginn. Diese Vorankündigung gibt dem Unternehmen die Gelegenheit, sich entsprechend vorzubereiten und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen. Der Steuerberater spielt in dieser Phase eine wichtige Rolle, da er die notwendigen Unterlagen bereitstellen und etwaige steuerliche Risiken im Vorfeld erkennen kann.

Vor Beginn der Prüfung besteht die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, sollte das Unternehmen feststellen, dass in den vergangenen Steuererklärungen Fehler gemacht wurden. Diese Selbstanzeige ist eine der letzten Chancen, um potenzielle Probleme proaktiv anzugehen. Man sollte sich dennoch nicht auf die Selbstanzeige verlassen, weil auch bei strafbefreiender Wirkung mit einem Zuschlag auf die sich ergebende Nachzahlung zu rechnen ist.

Es ist zudem wichtig zu wissen, dass die Prüfung unter bestimmten Umständen, wie etwa bei wichtigen betrieblichen Ereignissen, verschoben werden kann. Allerdings bedarf dies einer genauen Absprache mit dem Finanzamt.

 

Beginn der Prüfung und Ablauf

Die Prüfung selbst kann in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder beim Steuerberater stattfinden. Der Prüfer wird sich zu Beginn der Prüfung ausweisen und einen Prüfungsauftrag vorlegen. Dieser Prüfungsauftrag gibt Auskunft darüber, welche Steuerarten und welche Zeiträume überprüft werden sollen.

Während der Prüfung sind Unternehmen verpflichtet, umfassend mit dem Prüfer zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet, dass alle geforderten Unterlagen wie Belege, Kassenbücher, Kontoauszüge und Wareneingangslisten vollständig und lückenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Prüfer hat zudem das Recht, den Betrieb zu besichtigen und Mitarbeiter zu befragen, um sich ein umfassendes Bild von den betrieblichen Abläufen zu machen.

Die Prüfung kann verschiedene Schwerpunkte haben. Besonders kritisch werden dabei steuerfreie Umsätze, der Vorsteuerabzug und die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Nutzung von Betriebsmitteln betrachtet. Auch familieninterne Verträge, wie zum Beispiel Mietverträge zwischen Familienmitgliedern, aber auch zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, sowie Privatentnahmen werden genau unter die Lupe genommen. Der Prüfer wird hier besonders darauf achten, ob alle Einnahmen korrekt verzeichnet wurden und ob es Anzeichen für Schwarzgeld gibt.

Ein wichtiger Aspekt ist die elektronische Datenübermittlung. Unternehmen, die ihre Buchhaltung elektronisch führen, müssen dem Prüfer auch den Zugriff auf diese Daten ermöglichen. Es ist daher ratsam, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre elektronische Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Lücken oder Unstimmigkeiten aufweist.

 

Abschluss der Prüfung und Schlussbesprechung

Nach Beendigung der eigentlichen Prüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Diese Besprechung hat eine zentrale Bedeutung, da hier die vorläufigen Ergebnisse der Prüfung präsentiert und besprochen werden. Der Steuerberater sollte an dieser Besprechung unbedingt teilnehmen, da hier die Möglichkeit besteht, Einwände gegen bestimmte Feststellungen des Prüfers vorzubringen.

In der Schlussbesprechung werden auch eventuelle Nachforderungen oder Nachzahlungen thematisiert. Sollte der Prüfer im Verlauf der Prüfung Unstimmigkeiten oder Fehler entdeckt haben, die zu einer Steuerverkürzung geführt haben, kann es zu erheblichen Nachforderungen kommen. Diese Nachforderungen werden meist mit einem Steuerbescheid schriftlich festgehalten, der dem Unternehmen nach Abschluss der Prüfung zugestellt wird. Gegen diesen Steuerbescheid besteht das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung eine Beschwerde einzulegen, sofern das Unternehmen oder der Steuerberater der Meinung ist, dass die Nachforderungen unberechtigt sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass es einige Monate dauern kann, bis der endgültige Steuerbescheid vorliegt. In der Zwischenzeit sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie ausreichend liquide Mittel zur Verfügung haben, um etwaige Nachzahlungen leisten zu können.

 

Strategien zur Vorbereitung und Vermeidung von Risiken

Eine sorgfältige und frühzeitige Vorbereitung ist der Schlüssel, um eine Betriebsprüfung erfolgreich zu bestehen. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Einbindung eines Steuerberaters: Der Steuerberater sollte so früh wie möglich in den Prozess eingebunden werden, da er über das notwendige Fachwissen verfügt, um das Unternehmen durch die Prüfung zu begleiten.
  • Vorbereitung der Unterlagen: Alle relevanten Unterlagen sollten bereits vor Beginn der Prüfung vollständig und geordnet vorliegen. Eine lückenhafte Buchführung kann zu erheblichen Problemen führen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeiter sollten über den Ablauf der Betriebsprüfung informiert und entsprechend geschult werden. Besonders wichtig ist es, dass sie wissen, wie sie sich gegenüber dem Prüfer zu verhalten haben.
  • Selbstanzeige: Sollten im Vorfeld der Prüfung Unstimmigkeiten oder Fehler festgestellt werden, ist es ratsam, eine Selbstanzeige in Betracht zu ziehen. Diese kann unter Umständen strafbefreiend wirken.
  • Strategische Analyse: Gemeinsam mit dem Steuerberater sollten potenzielle Schwachstellen in der Buchführung analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden.

 

Besonderheiten und mögliche Folgen

Eine Betriebsprüfung kann auch unvorhergesehene Konsequenzen haben. In einigen Fällen führt die Prüfung zu einer erheblichen Steuernachforderung, die das Unternehmen finanziell belasten kann. Zudem können bei einer Steuerverkürzung nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen auf das Unternehmen zukommen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass das Unternehmen bereits während des Geschäftsjahres auf eine ordnungsgemäße Buchführung achtet und steuerliche Pflichten gewissenhaft erfüllt.

 

Fazit

Eine Betriebsprüfung ist ein komplexer und oft nervenaufreibender Prozess, der jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung erfolgreich gemeistert werden kann. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen und ordnungsgemäßen Buchführung, der frühzeitigen Einbindung eines erfahrenen Steuerberaters und einer umfassenden Vorbereitung auf die Prüfung selbst. Unternehmen, die diese Punkte beachten, können die Risiken einer Betriebsprüfung minimieren und sind gut gerüstet, um den Anforderungen des Finanzamtes gerecht zu werden.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung  – Ihre Ansprechpartner!

 

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